Ein Geschädigter hat das Recht zur freien Wahl eines eigenen freien Sachverständigen!

Der Geschädigte hat das Recht zur freien Wahl eines Sachverständigen dessen Vertrauens und muss sich nicht auf die von Beklagtenseite vorgeschlagenen Sachverständigen verweisen lassen. Dies gilt gerade bei der Auswahl eines Sachverständigen umso mehr, als das Sachverständi-gengutachten den Geschädigten erst in die Lage versetzt, seinen Schaden der Höhe und dem Umfang nach sinnvoll geltend zu machen. Der gesamte Anspruch auf Schaden-ersatz nach einem Verkehrsunfall steht und fällt für den Geschädigten mit dem Schadengutachten und dessen Vertrauenswürdigkeit.


Wir haben Antworten auf Ihre Fragen

Was ist eine Schadens-regulierung?

Eine Schadensregulierung oder Schadensabwicklung beschreibt den gesamten Ablauf nach einem Schaden, durch den der Schadenersatz gegenüber der geschädigten Person oder Institution geleistet wird. Jeder Schadensfall kann grundsätzlich zwischen den betroffenen Parteien, Schädiger und Geschädig-tem, reguliert werden.

 

 

Was bedeutet fiktiv abrechnen?

Die fiktive Abrechnung nach einem Unfall ist eine besondere Abrechnung des Schadensersatzes gegenüber der Versicherung. Fiktive Abrechnung bedeutet, dass nach dem Verkehrsunfall in der Regel die Reparaturkosten aus dem Kostenvoranschlag oder dem Gutachten direkt gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden.